Vor Durchführung von Baumaßnahmen wie Aufgrabungen, Bohrungen, Baggern, Eintreiben von Pfählen und sonstigen Arbeiten im Erdreich muss sich jeder Verantwortliche frühzeitig vor Baubeginn anhand von Planunterlagen über die Lage der im Bau- und Aufgrabungsbereich liegenden Versorgungsanlagen und Leitungen Kenntnis verschaffen.