Alle Infos zu den Änderungen beim Kabelfernsehen
Durch den Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs darf unser Kabel-TV-Produkt seit dem 01.07.2024 nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden und Sie benötigen einen eigenen Kabel-TV-Vertrag. Um sicherzustellen, dass Sie auch zukünftig TV in höchster Qualität genießen, bitten wir Sie darum, mit uns in Kontakt zu treten. Auf diese Weise können Sie weiterhin von unserer herausragenden Qualität und den erfahrenen Ansprechpartner:innen der TeleData vor Ort profitieren.
Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Sie?
Bislang wurde der TV-Empfang und die dazugehörigen Kosten von Ihrem/Ihrer Vermieter:in geregelt und über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter:innen verteilt. Aufgrund einer Gesetzesänderung besteht seit dem 1. Juli 2024 die Möglichkeit für Mieter:innen, individuelle Verträge mit einem TV-Anbieter abzuschließen. Das bedeutet, dass Sie als Mieter:in oder Bewohner:in ab diesem Zeitpunkt einen Einzelvertrag benötigen, um weiterhin Kabel-TV zu empfangen.
Wir als TeleData liefern weiterhin das TV-Signal über das Leitungsnetz Ihres Hauses und können Sie wie bisher zuverlässig mit unseren TV- und Internetprodukten versorgen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zeitnah für einen neuen TV-Tarif zu entscheiden. Für z.B. TeleData IPTV ist lediglich eine bestehende Internetverbindung notwendig. Weitere Informationen sowie exklusive Aktionen erhalten Sie rechtzeitig per Postwurfsendung, bevor die Umstellung vollzogen wird.
Wen betrifft die Änderung?
Die Änderung betrifft alle Mieter:innen, bei denen in der jährlichen Nebenkostenabrechnung Kosten für den Kabel-TV-Anschluss aufgelistet sind.
Für alle Kund:innen, die von dieser Änderung betroffen sind, haben wir exklusive Angebote – auch in Kombination mit unserem superschnellen Internet über Kabel, (V)DSL und Glasfaser. Wenn Sie sowohl Ihren Internet- als auch Kabel-TV-Anschluss über uns beziehen, können wir Ihnen attraktive Kombi-Vorteile anbieten. Sie benötigen außerdem keine neuen Geräte und alle Einstellungen wie die Senderplätze bleiben erhalten.
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Sie Sind Vermieter:in?
Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Versorgungsvereinbarung mit uns abzuschließen – und können Ihren Bewohner:innen so Sonderkonditionen für die TV-Grundversorgung anbieten. Hierfür müssen Sie sich bitte mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung setzen.
Melden Sie sich für weitere Informationen und Angebote bei unserem Kundenservice unter folgender (kostenloser) Telefonnummer: 0800 5007-200
Was Sie tun sollten, um weiterhin ohne Unterbrechung fernsehen zu können:
Haben Sie bereits ein Angebot der TeleData oder eine Info der Hausverwaltung?
Prüfen Sie mit dem Verfügbarkeitscheck auf unserer Homepage, ob die Exklusiv-Tarife an Ihrer Adresse verfügbar sind, oder kontaktieren Sie uns per Telefon unter, E-Mail oder direkt in unserem Kundenzentrum.
Wählen Sie das passende Produkt aus & genießen Sie unser Angebot.
Unsere Fernsehangebote im Überblick
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Warum wurde das Nebenkostenprivileg abgeschafft?
Ab dem 01. Juli 2024 haben Mieter:innen die Möglichkeit, ihre bevorzugte Methode des Fernsehempfangs unabhängig von den Nebenkosten zu wählen, aufgrund einer Gesetzesänderung im Telekommunikationsgesetz. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu stärken und Verbraucherinnen eine vielfältigere Auswahl an Anbietern und Tarifen zu bieten. Das Nebenkostenprivileg für den Kabel-TV-Anschluss wurde bereits am 01. Dezember 2021 abgeschafft, wobei eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 gilt.
Warum muss ich für meinen Kabel-TV Anschluss zahlen?
Wenn Sie aktuell Kabelfernsehen nutzen, zahlen Sie hierfür bereits Gebühren. Diese wurden bisher über die Nebenkosten auf Sie umgelegt. Ab Juli 2024 ist es Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin jedoch nicht mehr gestattet, die Kabelgebühren über die Nebenkosten abzurechnen. Ab diesem Zeitpunkt leisten Sie die Zahlungen direkt an den Anbieter. Hierfür benötigen Sie Ihren eigenen TV-Vertrag.
Kann ich nach Abschluss eines Einzelvertrags wie gewohnt weiterhin fernsehen?
Ja, nachdem Sie mit uns einen Einzelvertrag abgeschlossen haben, können Sie wie gewohnt weiterhin fernsehen. Ihre Sendersortierung ändert sich nicht, auch ist kein neuer Suchlauf oder neue Hardware notwendig. Die aktuelle Senderliste finden Sie unter folgendem Link: SENDERLISTE
Welches Produkt passt besser zu mir: TeleData TV oder TeleData IPTV?
Kabel-TV und IPTV sind zwei verschiedene Arten, Fernsehsignale zu erhalten. Kabel-TV verwendet spezielle Kabelinfrastrukturen, während IPTV das Internetprotokoll nutzt. Kabel-TV bietet eine festgelegte Kanalauswahl und ist oft regional abhängig. IPTV hingegen ermöglicht eine flexiblere Kanalauswahl und bietet zusätzliche Online-Dienste. Die Entscheidung sollte individuell getroffen werden, abhängig von den persönlichen Präferenzen und Anforderungen. Sie möchten mehr über unser TeleData IPTV lernen? Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen rund um IPTV: TeleData IPTV
Kann ich meinen TV-Anbieter bereits jetzt wechseln?
Ja, sie können bereits jetzt einen Einzelvertrag mit uns abschließen. Somit haben Sie frühzeitig alles für die Umstellung erledigt. Den genauen Termin, ab wann das Nebenkostenprivileg beziehungsweise die Umlage der Kabel-TV-Gebühren entfällt, erfahren Sie von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. Spätester Zeitpunkt der Umstellung ist jedoch in allen Fällen der 30.06.2024.
Wie geht es weiter, wenn ich keinen eigenen Vertrag abschließe?
Ohne den Abschluss eines TV-Vertrags wird Ihr Kabel-TV-Signal spätestens zum 01.07.2024 abgeschaltet. Dann können Sie kein Kabelfernsehen mehr schauen. Sollten Sie dies sowieso nicht wollen, da Sie in Zukunft IPTV nutzen möchten und/ oder unser super schnelles Internet empfangen wollen, dann müssen Sie lediglich Ihr Wunschprodukt bei uns bestellen.
Sie wollen mit uns in Kontakt treten?
Sie erreichen uns persönlich, per Telefon und Fax oder per Mail.
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